Strompreisbremse

 

Mit der Strom- und Gaspreis-Bremse entlastet die Bundesregierung private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen. Aber auch für größere Verbrauchsmengen hat der Gesetzgeber Regelungen getroffen, die wir weiter unten aufgeführt haben.

Die Strom-Preisbremse tritt am 01.03.2023 in Kraft und gilt bis voraussichtlich Ende 2023*. Für die Monate Januar und Februar wird die Strom-Preisbremse rückwirkend bei der Berechnung berücksichtigt.
* Info: eine Verlängerung bis April 2024 ist vorgesehen.

Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengefasst. 

Zu den häufig gestellten Fragen

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